Landjugend Charlottendorf - Westerburg

Seit langem bestand der Wunsch, eine eigene Landjugendgruppe im Dorf zu haben, um den Kontakt und den Zusammenhalt der jungen Leute im Dorf zu stärken. So nahmen sich einige unserer jungen Dorfbewohner das Projekt der Gründung vor und gründeten im Januar 2022 die Landjugend Charlottendorf / Westerburg.

Schon von 1995 bis ins Jahr 2004 gab es eine Landjugendgruppe gemeinsam mit Westerburg, welche nun wieder ins Leben gerufen wurde.


Aktives Mitglied unserer Landjugend kann jeder im Alter von 16 – 32 Jahren werden. Aber auch wenn du älter bist und uns unterstützen möchtest, kannst du als passives Mitglied Beitreten. Für nähere Informationen zu der passiven Mitgliedschaft, schreib uns gern.


Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ im Jahr. Die passenden Formulare um Beizutreten, findest du weiter unten.



Der Vorstand der Landjugend:

  • 1. Vorsitzende: Rafaela Brunken (Charlottendorf-Ost)
  • 2. Vorsitzender: Kerstin Otten (Littel)
  • Stellvertretung: Mirco Jürschik (Döhlen)
  • Stellvertretung: Phil Taddigs
  • Schriftführerin: Fenja Martens (Charlottendorf-Ost)
  • Kassenwartin: Merle Luhm (Charlottendorf-Ost)
  • Social-Media-Managerin: Saskia Brunken (Döhlen)
  • Vorstandspraktikantin: Alina Otten (Littel)


Bei Fragen oder Anmerkungen erreichst du uns unter folgender Mail Adresse:

Lj.charlottendorfwesterburg@gmail-com


Hier findest du unsere Satzung und die Beitrittserklärung
Mit Eintritt in die Landjugend, akzeptierst du unsere Satzung.

Wenn du Minderjährig bist, beachte bitte, dass wir die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten benötigen. Auch dafür findest du hier ein passendes Formular, welches einer deiner Erziehungsberechtigten zusätzlich ausfüllen muss.

Deine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung schickst du entweder per Mail an Lj.charlottendorfwesterburg@gmail.com oder alternativ als Ausdruck an folgende Adresse:

Jack Evers, Oldenburger Str. 689, Charlottendorf


Satzung-der-Landjugend-Charlottendorf-Westerburg


Beitrittserklaerung


Einwilligung-der-Sorgeberechtigten-2

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